Tanzschule Zietz

Allgemeine Geschäftbedingungen

Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Tanzschule Zietz GmbH & Co. KG, Hannoversche Str. 23 in 49084 Osnabrück – und dem Kunden*in, wenn diese über den Internetauftritt der Tanzschule (www.tanzschule-zietz.com) abgeschlossen werden.

Anmeldung
Mit Absenden des elektronischen Anmeldeformulars des Kursbuchungstools auf der Internetseite werden diese AGB ausdrücklich zur Kenntnis genommen und als bindend anerkannt. Die Darstellung der Tanzkurse auf der Homepage stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden*in zur Buchung dar. Durch die Kursbuchung gibt der Kunde*in ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über den entsprechenden Tanzkurs ab. Die Tanzschule wird den Eingang der Buchung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen. Durch diese Bestellbestätigung kommt das Vertragsverhältnis zu Stande. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten*in durchgeführt werden. Der Erziehungsberechtigte*in wird durch diese Buchung in seinem Namen automatisch Vertragspartner der Tanzschule.

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen einer Tanzschule gemäß den Kursbeschreibungen des gebuchten Tanzkurses. Die genaue Kursstundenanzahl, die Mindestvertragslaufzeit bzw. entspr. Kündigungsfristen von unbefristeten Tanzkursen/-clubs oder Abos, die jeweilige Dauer einer Einheit eines Tanzkurses, die konkreten Termine und der Inhalt des Tanzkurses ergeben sich aus der Beschreibung des gebuchten Tanzkurses in dem Kursbuchungstool auf der Internetseite (www.tanzschule-zietz.com).

Der Vertragstext wird von der Tanzschule gespeichert. Die Buchungsdaten werden dem Kunden*in gesondert in Textform per E-Mail zugesandt.

Widerruf
Die Anmeldung kann entsprechend des gesetzlichen Widerrufsrechtes innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) kostenlos storniert werden.

Einzelkursbuchung
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Teilnahme am vereinbarten Tanzkurs.
Die jeweiligen Kurshonorare ergeben sich aus der Beschreibung des gebuchten Tanzkurses in dem Kursbuchungstool auf der Internetseite. Der Kunde*in hat die Kursgebühr gemäß den von der Tanzschule Zietz angebotenen Zahlungsarten im Voraus zu entrichten. Das Fernbleiben vom Kurs entbindet den Kunden*in nicht von der Zahlungsverpflichtung. Sollte ein Kurs aus zwingenden Gründen unterbrochen werden, kann das Resthonorar für einen anderen Kurs gutgeschrieben oder der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Die Tanzschule Zietz behält sich vor, geplante Tanzstunden zu verlegen bzw. in dringend notwendigen Fällen oder bei plötzlichen, unabwendbaren Ereignissen, z.B. kurzfristige Erkrankung des Tanzlehrers*in ausfallen zu lassen. Die Tanzschule wird in diesen Fällen Ausweichtermine bekanntgeben, an denen der Kunde*in kostenfrei teilnehmen kann. Während der Schulferien in Niedersachsen finden die Tanzkurse und Tanzkreise reduziert statt, an den gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.

Laufzeitverträge
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Mitgliedschaft im vereinbarten Tanzclub, Solotanz- & Fitness-Abo oder Kinder-/Jugendtanzclub (inkl. Hip Hop).
Die jeweiligen monatlichen Beiträge ergeben sich aus der Beschreibung der gebuchten Mitgliedschaft in dem Kursbuchungstool auf der Internetseite. Die Tanzschule Zietz GmbH & Co. KG zieht den monatlichen Beitrag jeweils im Voraus zum 1. oder 15. eines Monats per SEPA-Lastschrift ein.Das Fernbleiben vom Unterricht entbindet den Kunden*in nicht von der Zahlungsverpflichtung. Die Mitgliedschaft verlängert sich, wenn keine schriftliche Kündigung vorliegt. Kündigungsfrist: 1 Monat. 

Haftung
Die Ausübung des Tanzens bzw. die sonstige Betätigung in unseren Räumen und auch der allgemeine Aufenthalt in den Räumen und auf Veranstaltungen der Tanzschule Zietz geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Für die Garderobe der Mitglieder bzw. deren anderweitige Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.

Film- und Fotoaufnahmen
In der Tanzschule Zietz werden zu bestimmten Gelegenheiten Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Die Bereiche/Säle oder Tanzkurse werden, soweit möglich, gekennzeichnet bzw. es wird mündlich darauf hingewiesen, wann und wo welche Aufnahmen erfolgen. Bitte melden Sie sich, wenn Sie nicht wünschen, dass evtl. von Ihnen getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit verwertet werden. Geschieht dies nicht, wird davon ausgegangen, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird und die Film- bzw. Fotorechte in den Besitz der Tanzschule Zietz übergehen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Teile unserer Räume und außerhalb im Eingangsbereich, insbesondere unsere Kassenbereiche aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden.

Die im Unterricht erworbenen und erlernten tänzerischen Fähigkeiten, Schrittfolgen, Figuren, Choreographien usw. sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte – auch durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich – ist untersagt.

Datenschutz
Der Kunde erklärt sich mit Abschluss der Vertrages bereit, dass die Kundendaten in der Tanzschuleigenen EDV gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt und sind nur gesondert berechtigtem Tanzschulpersonal zugänglich. Die Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die aktuelle Datenschutzerklärung ist auf der Internetseite unter www.tanzschule-zietz.com/datenschutz einzusehen.

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) der Tanzschule Zietz unverzüglich mitzuteilen oder in der Zietz-Community selbst zu ändern. Kosten, die der Tanzschule dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Inhalt der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am nächsten kommen.

Sollte sich herausstellen, dass der Vertrag eine Lücke enthält, verpflichten sich die Parteien, diese vertragliche Lücke durch eine Vereinbarung zu schließen, die ihrem Sinn und Zweck nach dem am nächsten kommt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Lücke bereits bei Abschluss des ursprünglichen Vertrages bekannt gewesen wäre.

Das Mitbringen von Getränken und Speisen zum Verzehr in den Tanzschulräumen ist nicht gestattet.

Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Programm NEUSTART KULTUR, [Hilfsprogramm DIS-TANZEN/ tanz:digital/ DIS-TANZ-START] des Dachverband Tanz Deutschland.